Kolumne

Guild Wars 2 und Drittanbieter-Software

Die Bekanntgabe von über 1.500 Accountsperrungen, sowie die Nennung einiger Programme hat zu einer Vielzahl von Fragen in der Community geführt. Dies wurde nicht zuletzt durch die Thematisierung der Implementation von sogenannter Spyware angeschürt. Jene hat ArenaNet in einem Patch ohne Bekanntgabe installiert und später wieder aus dem Clienten entfernt. Mit Hilfe dieser Spyware konnte ArenaNet aktive Prozesse des Nutzers auslesen. Daraufhin bannte man die Spieler, die eine verbotene Software genutzt haben.

Dieser Artikel soll euch einen Überblick über Programme bieten, die in Kombination mit Guild Wars 2 genutzt werden. Außerdem stellt er heraus, welche Programme geduldet oder eben verboten sind. Wichtig dabei ist, dass aktuell erlaubte Programme später eventuell verboten werden könnten. Wir versuchen den Artikel aktuell zu halten, empfehlen euch im Zweifelsfall nochmal Rücksprache mit uns zu halten, falls ihr den Artikel einige Wochen oder Monate später lest.

Die vertragliche Grundlage

Jeder, der einen Account bei Guild Wars 2 erstellt, das Spiel installiert und zu spielen beginnt, hat zuvor der sogenannten Nutzervereinbarung zugestimmt. Diese umfasst neben den Lizenzrechten, die sich auf einen sachgemäßen Gebrauch beschränken, eben auch Abgrenzungen in Form von ausdrücklich untersagten Interaktionen mit dem Programm sowie Handlungen. So steht dort nachlesbar:

„Sie stimmen zu, weder direkt noch indirekt: Spiele oder Teile von Spielen einem Reverse Engineering zu unterziehen, zu übersetzen, zu adaptieren, zu zerlegen, zu dekompilieren, oder in ein von Menschen erkennbares Format zu bringen […]“

Reverse Engineering umfasst Vorgänge, die dazu dienen aus dem Spiel den Quellcode in Teilen oder in Gänze zurückzuübersetzen, um so an entsprechende Informationen zu kommen. Außerdem ist es dem Spieler untersagt

„Service, Inhalte, Spiele oder Teile von diesen zu verändern, oder Derivate davon, bzw. welche auf diesen oder auf Teilen von diesen basieren, herzustellen[…]“.

Auch können Sanktionen verhängt werden, die gemäß dem 8. Paragraphen für ArenaNet irreparable Schäden durch Handlungen nach sich ziehen.

Ein Rückblick: BGDM- Ein externes DPS-Meter

Im August 2017 wurde der Account des Entwicklers permanent gebannt. Er stellte daraufhin die weitere Entwicklung von BGDM ein (zum Artikel dazu geht es hier). Grund für den Bann war dabei nicht, dass die Daten, die im Kampf auf die Partie einwirken bzw. von ihr ausgehen, ausgelesen wurden. Problematisch war das darüber hinausgehende Auslesen von beispielsweise Rüstungs- und Waffendaten anderer Mitspieler.

Es wurden Daten, die nicht zwangsläufig für den unmittelbaren Kampf aktiv benötigt werden, weil sie Auswirkungen auf die Umwelt haben (Spieler und Gegner), ausgelesen. Da dies trotz Verwarnung in einer zweiten Version nach wie vor möglich war, wurde entsprechend gehandelt. Dennoch betonte man, dass die Nutzer des Programms keine entsprechenden Banns zu befürchten haben, bis keine klare Regelung seitens ArenaNet festgelegt ist. Da BGDM nicht mehr aktualisiert wird, dürfte es inzwischen nicht mehr laufen.

Warum sich dieser Fall von der Sperrung der neu gesperrten Accounts aufgrund von Drittanbieter-Software unterscheidet, stellen wir im Folgenden an Hand der einzelnen Programme heraus.

Andere (offensichtlich verbotene) Software

Gaile Gray hatte in diesem Zusammenahng fünf Programme benannt in einem Forenbeitrag, der für die weiteren Ausführungen Grundlage ist. Näheres dazu findet ihr in diesem Artikel.

MMOMINION

Die Internetseite wirbt damit, dass man mit diesem Bot-System Erfahrungspunkte, Gold, Edelsteine und Rohstoffe gewinnen kann, während man schläft, in der Schule oder arbeiten ist. Es handelt sich also um ein Programm, welches voll automatisiert die täglichen Farmaufgaben eines Gw2-Spielers übernimmt. Dies ist nach dem §8 der Nutzungsvereinbarung Buchstabe c) ein klassischer Bot und somit explizit verboten.

„[…]Nutzung von oder Ausstattung anderer Personen mit Software für das Spiel, einschließlich Automatisierungs-Software (sogenannte „Bots“) oder Software, die den Ablauf des Spiels verändert oder modifiziert;[…]“

uNf

Dieses Programm ermöglicht es unter anderem die Sprungphysik zu modifizieren. So kann man frei in der Welt fliegen oder die Schnelligkeit hochsetzen. Außerdem kann der Nutzer weiter herauszoomen sowie sich frei unter die Karte bewegen. Dies widerspricht ebenfalls dem §8c), da es sich hierbei um eine Modifikation handelt. Der Entwickler empfiehlt dies in einem Guide-Video für bspw. WvW und PvP, um so einen Vorteil dem Gegner gegenüber zu haben.

GW2MHRexe

Es ist ebenfalls ein Programm, was die gleichen Features wie uNf mit sich bringt und entsprechend aus dem gleichen Grund zu einer Sperrung führt.

Nabster

…oder auch Nabster’s 64 Multihack & ESP verfügt über die gleichen Möglichkeiten wie die beiden Vorherigen. Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit Dinge aus dem Handelsposten einzusammeln, keinen Fallschaden zu erleiden und es kann zusammen mit BGDM genutzt werden.

CheatEngine

CheatEngine ist ein etwas problematischeres Programm, welches auch als Banngrund diskutiert wird. Es gibt dem Spieler unter anderem die Möglichkeit sogenannte Trainer zu installieren in single player games (so die Aussage auf der Seite). Es ermöglicht Effekte zu verleihen, die sich positiv auf das Spiel auswirken, wie erhöhte Geschwindigkeit, fliegen usw. wie auch die vorangegangenen Programme. Dies sind alles Effekte, die im Spiel nachweisbar sind.

Nach eigenen Angaben ist dieses Tool aber wohl nicht brauchbar, wenn es sich um online games handelt, wozu Guild Wars 2 zählt. Ob und inwieweit dies nun doch möglich ist, ist für uns nicht nachprüfbar gewesen. Fest steht, dass man damit durchaus den RAM auslesen kann und somit auch direkte Aktionen des Spielers beeinflussen kann, wie seine Position oder das Ausweichen sowie die Lebenspunkte. Da es in diesem Fall nicht ausreichend sein kann, zu prüfen, ob das Programm parallel lief, werden es vergleichbare Indikatoren gewesen sein müssen, die dazu geführt haben, dass auch dieses Programm als Grund herangezogen wurde.

Wie genau dies vonstatten geht wird ArenaNet wohl nicht explizit erläutern, da dies nur den Entwicklern der Programme in die Hände spielt.

(Erlaubte) Software – ArcDPS, Gw2Helper, TacO und Reshade

Abschließend fassen wir für euch noch einmal die wohl meistgenutzen Softwares, die es für Guild Wars 2 gibt und die teilweise eine ausdrückliche Duldung haben, zusammen. Auch BGDM zählte zu diesen geduldeten Softwares, bis sich der Entwickler weigerte die bereits angesprochene zweite Version des Programms nicht zur Verfügung zu stellen. Im Gegensatz dazu entspricht ArcDPS bislang ArenaNet, ebenfalls der GW2Helper ist geduldet. TacO selbst ist ein Overlay, welchem in einem Reddit-Post durch Chris Cleary die korrekte Nutzung des API-Schlüssels attestiert und deshalb ebenfalls den Anforderungen entspricht.

Reshade dient der graphischen Optimierung und ist daher ebenfalls geduldet.

In einem anderen Beitrag nahm Chris Cleary zu einer gewünschten Whitelist bereits Stellung. Er schreibt dazu im Reddit, dass es diese nicht geben wird. Es ist nicht kontrollierbar, wohin sich die Programme entwickeln. Dies begründet er damit, dass die Bearbeitung nicht bei ArenaNet liegt.

Spyware von ArenaNet

Einige haben sich darüber empört, dass das Programm, welches ArenaNet das Aufspüren von Cheats mittels oben genannter Programme ermöglicht, mit dem Patch am 06. März implementiert wurde. Fakt ist jedoch, dass dies jeder Spieler mit dem Zustimmen zu den Nutzervereinbarungen erstmal akzeptiert hat. Dies ergeht aus dem Paragraph 4 Buchstabe d):

„ArenaNet HAT DAS RECHT, JEDOCH NICHT DIE VERPFLICHTUNG, DIE VORGÄNGE BELIEBIGER SERVICES, INHALTE ODER SPIELE ZU JEDER ZEIT UND IN JEDER ANGELEGENHEIT ZU ÜBERWACHEN. DIES SCHLIESST UNTER ANDEREM DIE KONTROLLE DER KOMMENTARE UND DER KOMMENTARSCHNITTSTELLEN, DER SPEICHERMEDIEN, DES RAM-SPEICHERS UND DER CPU-PROZESSE BEZÜGLICH DER HARDWARE, DIE SIE FÜR DAS SPIEL NUTZEN, EIN.

EINE SOLCHE ÜBERWACHUNG KANN DIE ÜBERWACHUNG ZUM ZWECKE DES AUSFINDIGMACHENS DES SPIELS GEMÄSS PARAGRAPH 8(c) ODER 8(e) UMFASSEN, IST ABER NICHT AUF DIESE BESCHRÄNKT. SIE STIMMEN DER OBEN BESCHRIEBENEN KONTROLLE ZU UND ERKENNEN AN, DASS ARENANET ZU JEDER ZEIT UND AUF JEDE ART DAS RECHT HAT, SÄMTLICHE INFORMATIONEN ZWISCHEN DER HARDWARE, DIE SIE NUTZEN, UND DEM SPIEL ZU KOMMUNIZIEREN UND SIE ERKENNEN DIE MECHANISMEN AN, DIE ArenaNet FÜR EINE SOLCHE KOMMUNIKATION NUTZT. “

Umgang mit der Community

Auch in den gesonderten Regelungen für die Europäische Union im Allgemeinen und den für Deutschland im Speziellen ergehen keine anders geltenden Regelungen. Dies könnte sich ab dem 25. Mai mit den Änderungen am DSGVO ändern, jedoch ist es nicht Bestandteil des Gegenstandens und führt zu weit ab vom Thema. Auch ist es nicht unüblich, dass ein solches Programm geführt wird. Was jedoch fragwürdig ist, ist die Art wie es eingeführt wurde. In den Patchnotes vom 06. März 2018, der von Fabian Wosar als Zeitpunkt der Implementation gesetzt wurde, finden sich dafür keinerlei Hinweise.

Auf der einen Seite ist es verständlich, da man damit umgehen konnte, dass die Programme der Spyware entsprechend angepasst wurden, auf der anderen Seite schadet es dem sowieso nicht sonderlich glänzenden Image, welches ArenaNet in Bezug auf Kommunikation mit der Community hat. Gerade in Zeiten, in denen viel über das Thema Datenschutz gesprochen wird, führt eine solche Methode selbstverständlich zu Diskussionen. Jeder muss in diesem Fall selbst entscheiden, ob der Zweck die Mittel heiligt oder nicht.

Wir wünschen uns in diesem Bereich auf jeden Fall mehr Transparenz für die Spielerschaft seitens der Entwickler. Nicht zuletzt auch in Hinblick auf eine konkrete Positionierung ArenaNets zu gängigen Drittanbieter-Softwares.

FroilleinK

Oder auch einfach Katie. Als Schreiberling tätig sowie für Community-Organisation, Events und Marketing bei Guildnews zuständig. Ansonsten kre/aktives Organisationstalent, das helfende Pfötchen stets parat, selbst und ständig - einfach ein wuseliger Allrounder. Ingame: FroilleinK.6723

13 Kommentare

  1. Also ich kann verstehen dass Guildnews die Berichterstattung über dieses Thema möglichst neutral halten möchte aber ich kann nicht verstehen dass Guildnews versucht das Handeln von Arenanet zu rechtfertigen und die Situation künstlich mit vorgeschobenen AGB welchen man zugestimmt hat zu entschärfen.

    Nur weil etwas geschrieben steht muss es noch lange nicht auch zutreffend sein, so sind viele schriftliche Verträge rechtlich garnicht wirksam oder bindend und verstoßen zum Teil sogar gegen gesetzliche Auflagen.
    Stünde in den AGB dass ArenaNet das Recht hat jederzeit und nach eigenem ermessen bei den Spielern einzubrechen und deren Rechner mitzunehmen, wäre das auch nicht rechtens selbst wenn man die ABG „gelesen, verstanden und akzeptiert“ hat.
    Im übrigen werden solche Fälle zum Teil auch durch Vertragsrechte geklärt.

    In Deutschland gibt es entgegen der Berichterstattung von Guildnews im übrigen sehr wohl Regelungen und Gesetze die einen solchen Fall mit einbeziehen.
    Um nur einige Beispiele zu nennen:
    -Art. 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union auf die im Artikel von Guildnews hingewiesen wird.
    -Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 10.
    -§ 202a StGB – Ausspähen von Daten, hierbei spielt es im übrigen keine Rolle um was für Daten es sich dabei handeln muss.

    Zwar ist mir tatsächlich kein Fall bekannt in dem explizit darüber debatiert wird was „der Spielebetreiber deines Vertrauens“ darf und was nicht, doch gibt es Regeln und Richtlinien aber vor allem Gesetze die für alle gelten und ArenaNet deutlich verletzt hat auch wenn man sich das jetzt schönreden kann.

    Letztlich spielt es keine Rolle ob ArenaNet nur auf Daten zugriff erhoben hat die für das Spiel GW2 relevant sind oder nicht und so sieht es auch der Gesetzgeber, denn schließlich ist zumindest mir noch kein unabhängiges Gutachten bekannt in dem bestätigt wird auf welche Daten letztlich wirklich zugegriffen wurde und wie oder in welchem Umfang diese zu ArenaNet übertragen worden sind, so steht also nur ihr Wort im Raum dass es sich um spielrelevante Daten handelt.
    Es bleibt also jedem selbst überlassen was er davon halten möchte aber die Rechtfertigung man würde nur heimlich seine Spieler ausspionieren um Hacker zu filtern darf hier absolut nicht geltend gemacht werden um zukünftig als Präzedenzfall für weitere solche Aktionen dienen.

    Ich bin mir sogar ziemlich sicher dass die betroffenen Spieler gute Chancen auf eine ausergerichtliche Einigung mit ArenaNet hätten wenn es zu einer Sammelklage von nur der Hälfte der betroffenen gebannten käme und wenn es nur darum ginge die schlechte Publicity abzuwenden die zukünftige Spieler vom kaufen abhalten könnte.

    1. Nach Treu und Glauben gehe ich stark davon aus, dass die AGBs von ArenaNet nicht mit geltendem Europäischen Recht und Deutschem Recht kollidieren. Das wäre ein Imageverlust sondersgleichen für den Konzern.

      AGBs sind nun einmal AGBs – ohne sie läuft nichts; sprich es ist deine eigene Entscheidung sie zu lesen – oder auch nicht; nur beschweren darf man sich dann nicht.

      Ich nehme mal deine Bespiele:

      StGB §202a

      (1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      Wo soll ich nur anfangen – Unbefugt ist es nicht, weil Befugnis durch AGBs erteilt!
      Zugangssicherung ist nicht vorhanden oder hat dein PC Alarm im jeweiligen Zeitraum geschlagen? Wenn ja, solltest du vielleicht nicht mit dem Geschäftslaptop GW2 spielen.

      Zu GG Art. 10 siehe StGB §206 – kurz gesagt: Auch nicht betroffen.

      Charta der Grundrechte der EU:

      Dir steht es frei, dich bei ArenaNet nach den Daten zu erkundigen für „deinen“ Account. Aber in Treu und Glauben hast du ihnen die Erlaubnis über die AGBs erteilt.

      Fazit: Genau eines der zitierten Gesetze, hat mögliche Wirkung auf ArenaNet. Aber ich bezweifle sehr stark, dass ArenaNet jetzt der Schufa meldet, das Maximillian Müller aka MaxMüller.1234 in GW2 gecheatet hat – das wäre astrein personenbezogen.

      Das Einzige, was gelten würde,um die AGBs anzugreifen, wäre ein 12-jähriges Kind, welches nicht die Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt hat. Aber dies wäre ein anderes Fass, und das will ich hier nicht öffnen.

      Außerdem finde ich es sehr schade, dass du uns vorwirfst, wir würden ArenaNets Vorgehen rechtfertigen – wenn der Text parteiisch wäre, wäre er das auch und nicht so neutral. Wir zeigen nur Fakten auf.

      1. Deine rechtliche Auslegung ist da schon sehr waage denn eine allgemeine „Erlaubnis“ reicht in einem Fall den StGB §206 anspricht nicht aus und eine AGB die mit einem Haken gekennzeichnet ist reicht hierfür absolut nicht aus.
        Selbst geltende Arbeitsverträge und Überlassungsschriften sowie Verträge für abtretung von Rechten an Bild, Ton und Filmmaterial sind da nicht einfach pauschal machbar, so muss der Vertrag den genauen Zeitraum und Umfang definieren was in den AGB von GW2 nicht deutlich gemacht wird sondern auf eine Vollmacht verallgemeinert wird und die AGB kann nicht als Vollmachtsübertragung anerkannt werden weil für eine solche unter anderem eine handschriftliche Unterschrift zwingend erforderlich.

        1. Lieber Gaara,

          ich sagte nur das GG Art. 10 nicht greift – siehe StGB §206.

          Ist die herrschende Meinung unter Juristen.

          Ich will hier auch keine juristische Diskussion öffnen, inwieweit welche Recht hier gilt.

          Das im Internet das Recht noch in Babyschuhen steckt ist, hinreichend bekannt.

          Mit freundlichen Grüßen

          Aouglas

      2. „weil Befugniss durch AGBs erteilt“

        Das gilt nicht automatisch. „Überraschende Klauseln“ in AGB sind ungültig und man kann gut argumentieren, dass eine derartige Spionagefreigabe durchaus überraschend ist, wenn man eigentlich nur ein Spiel spielen will.

        1. Willkommen im 21. Jahrhundert – auch hier greift in Deutschland der am besten ausgearbeitete Gesetzestext: Bürgerliches Gesetzbuch.
          Übrigens weltweit ein Vorbild!

          Paragraph 305c

          (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

          (2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

          ArenaNet weißt ja überhaupt nicht in den AGBs auf die Klausel mit der Prüfung hin – das kommt so unerwartet, so völlig aber auch!

          Aber ich will hier keinen Juristen-Stammtisch unter einem wirklich tollen Artikel anfangen.

          1. Nur ein kleiner Hinweis für Juristen. AGB sind AGB und werden nicht zu AGBs. Das streichen Korrektoren gerne in der Hausarbeit oder den Klausuren an, und sollte spätestens im Examen abtrainiert sein.^^

          2. Genau das ist die Grundlage. Aber die Anwendung ist eben genau umgekehrt zu deiner Annahme. Der Verbraucher, der die AGB *nicht* liest ist geschützt vor ungewöhnlichen, nicht zu erwartenden Vertragsklauseln. Der Anbieter darf einige Dinge eben nicht einfach in seinen AGB verstecken.

            Ob das in Zeiten, in denen offensichtlich jede Firma jeden Nutzer ausspioniert wirklich noch überraschend ist müssen aber auch Juristen klären.

          3. Und da sind wir bei dem Punkt, warum wir schon in der ersten Runde keinen Artikel zu dem Thema geschrieben haben und warum dieser hier ein ganz anderes Ziel hat. Frag drei Juristen und du hast zu diesem Thema wahrscheinlich vier Meinungen. Es wird mit so viel halbwissen um sich geworfen, dass ich keine Ahnung habe, was stimmt und was nicht.

            Darum geht es hier ja auch darum, dass wir klären, welche Tools nun erlaubt und welche verboten sind, und wollten kurz darüber informieren, was tatsächlich passiert ist, damit Leute nicht verwirrt sind

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